§57a-Überprüfungen bei Fahrzeugtechnik Haas in Telfs

Als zertifizierte Prüfstelle übernehmen wir von Fahrzeugtechnik Haas in Telfs die Pickerl-Überprüfung nach §57a
für alle Fahrzeugmarken und –typen.

Pickerl-Überprüfung –
wann?

Bei der Pickerl-Überprüfung werden die Verkehrs- und Betriebssicherheit sowie die Umweltverträglichkeit Ihres Fahrzeuges überprüft. Die Begutachtung von zertifizierten Prüfstellen ist gesetzlich vorgeschrieben und in regelmäßigen Abständen vorzunehmen. Zu beachten ist, dass die Pickerl-Überprüfung spätestens vier Monate nach Fälligkeit erfolgen muss, diese Toleranzfrist in einigen ausländischen Staaten aber nicht anerkannt wird.

Pickerl-Begutachtung für alle Fahrzeugmarken

Wenn Sie uns Ihr Fahrzeug zur Pickerl-Begutachtung bringen, können Sie sich auf eine kompetente und objektive Beurteilung verlassen. Wir überprüfen die Ausrüstung des Fahrzeuges, die Beleuchtungs-, Warn- und Sicherheitseinrichtungen sowie das Fahrgestell, die Karosserie, Reifen, den Motor und die Bremsen. Nach positivem Gutachten kennzeichnen wir auf Ihrer Plakette den nächsten Überprüfungstermin. Bei Bedarf bieten wir Ihnen auch kurzfristige Termine zur Pickerl-Begutachtung an.

Rufen Sie uns an und vereinbaren Sie einen Termin für die Pickerl-Überprüfung! Für Ihre Fragen stehen wir Ihnen jederzeit gerne zur Verfügung.

Ihre Pickerl-Prüfstelle Fahrzeugtechnik Haas in Telfs

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